KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
Das Experten-Verzeichnis auf ructec.com führt 30 Betriebe im Gewerk Maler und Anstreicher im Bezirk Graz-Umgebung. Vertreten sind 18 Orte, am stärksten Seiersberg-Pirka mit 4 Betrieben, Gössendorf mit 3 Betrieben und Hausmannstätten mit 3 Betrieben.
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk) · Tischler (Handwerk), eingeschränkt auf das Verlegen, Schleifen und Oberflächenbehandeln sowie das Ausführen von Reparaturarbeiten von Klebe- und Fertigparketten
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher gemäß § 94 Z. 8 GewO 1994 i.d.g.F., eingeschränkt im Standort auf die Ausübung des Bürobetriebes
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk) · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher, eingeschränkt auf Bodenbeschichtungen mit Flüssigkunststoffen auf Epoxidharz- und Polyurethanharzbasis sowie dauerelastischen Verfugungen
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Bodenleger (Handwerk), ausgenommen Estrichherstellung · Maler und Anstreicher gemäß § 94 Z. 8 GewO 1994 i.d.g.F.
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Schilderherstellung verbunden mit Maler und Anstreicher; Lackierer; Vergolder und Staffierer (verbundenes Handwerk)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Lackierer gemäß § 94 Z. 10 GewO 1994 · Schlosser (Handwerk)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher gemäß § 94 Z. 8 GewO 1994 i.d.g.F., (auch Berechtigung zum Verkleiden der Wände mit Tapeten)