Gewerbeberechtigungen:Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau · Glaser gem. § 94 Z 28 GewO 1994, eingeschränkt auf die Montage von vorgefertigten Glaselementen; · Tischler (§ 94 Z 71 GewO 1994), eingeschränkt auf den Entwurf (Design) und Herstellung von Schrankmöbeln und Tischen aus vorgefertigten Massivholzplatten;