Gewerbeberechtigungen:Elektroniker und Elektromaschinenbauer (§ 94 Z 25 GewO 1994) · Errichtung von Alarmanlagen (§ 323j GewO 1973), nunmehr: Errichtung von Alarmanlagen (§ 264 GewO 1994) · Gas- und Sanitärtechnik (§ 94 Z 25 GewO 1994 idgF) · und 4 weitere
Gewerbeberechtigungen:Elektrotechnik hinsichtlich der 1. Installation elektrischer Starkstromanlagen und -einrichtungen ohne Einschränkung hinsichtlich der Leistung oder der Spannung
Gewerbeberechtigungen:Errichtung von Alarmanlagen (§ 323j GewO 1973) · Elektromechaniker und Elektromaschinenbauer, eingeschränkt auf den Bau von Gefahrenmeldeanlagen, insbesondere auf den Bau von Feueralarmanlagen (§ 94 Z. 12 GewO · Elektromechanikergewerbe, eingeschränkt auf Signalanlagenbau · und 2 weitere
Gewerbeberechtigungen:Elektrotechnik, eingeschränkt auf die Installation elektrischer Starkstromanlagen und -einrichtungen ohne Einschränkung hinsichtlich der Leistung oder der Spann
Gewerbeberechtigungen:Elektrotechnik, eingeschränkt auf die Installation elektrischer Starkstromanlagen und -einrichtungen ohne Einschränkung hinsichtlich der Leistung oder der Spann
Gewerbeberechtigungen:Elektrotechnik, eingeschränkt auf die Installation elektrischer Starkstromanlagen und -einrichtungen beschränkt auf Nennspannungen bis einschließlich 1 500 Volt
Gewerbeberechtigungen:Elektrotechniker, eingeschränkt auf die Errichtung von Blitzschutzanlagen (§ 210 Abs. 1 Z. 2 GewO 1994) für die Dauer der Geschäftsführerbestellung von Herrn Cs
Gewerbeberechtigungen:Elektrotechniker (§ 210 GewO 1994) · Gas- und Wasserleitungsinstallation · Heizungstechnik verbunden mit Lüftungstechnik (verbundenes Handwerk) · und 1 weitere
Gewerbeberechtigungen:Mechatroniker für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik verbunden mit Mechatroniker für Maschinen- und Fertigungstechnik; Mechatroniker für Elektromaschinenba · Elektrotechnik, eingeschränkt auf die Errichtung von Alarmanlagen
Gewerbeberechtigungen:Gas- und Sanitärtechnik · Kälte- und Klimatechnik (Handwerk) · Lüftungstechnik verbunden mit Heizungstechnik (verbundenes Handwerk) · und 2 weitere
Gewerbeberechtigungen:Elektrotechnik, eingeschränkt auf die Installation elektrischer Starkstromanlagen und -einrichtungen, beschränkt auf Nennspannungen bis einschließlich 1 500 Vol
Gewerbeberechtigungen:Elektrotechniker (§ 222 b GewO 1973) · Mechatroniker für Elektromaschinenbau und Automatisierung verbunden mit Mechatroniker für Maschinen- und Fertigungstechnik; Mechatroniker für Elektronik, Büro-
Gewerbeberechtigungen:Elektrotechnik unter Ausschluss der Errichtung von Alarmanlagen · Elektrotechnik, eingeschränkt auf die Installation elektrischer Starkstromanlagen und -einrichtungen ohne Einschränkung hinsichtlich der Leistung oder der Spann
Gewerbeberechtigungen:Elektrotechnik, eingeschränkt auf 1. die Installation elektrischer Starkstromanlagen und -einrichtungen ohne Einschränkung hinsichtlich der Leistung oder der Sp
Gewerbeberechtigungen:Elektrotechnik, eingeschränkt auf die Installation elektrischer Starkstromanlagen und -einrichtungen ohne Einschränkung hinsichtlich der Leistung oder der Spann