KI-generiertGewerbeberechtigungen: Erzeugung von Büromöbeln und anderen Einrichtungsgegenständen aus Holz in Form eines Industriebetriebes
Das Experten-Verzeichnis auf ructec.com führt 73 Betriebe im Gewerk Tischler in Burgenland. Vertreten sind 9 Bezirke, am stärksten Mattersburg mit 13 Betrieben, Eisenstadt-Umgebung mit 12 Betrieben und Neusiedl am See mit 12 Betrieben.
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Erzeugung von Büromöbeln und anderen Einrichtungsgegenständen aus Holz in Form eines Industriebetriebes
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Tischler verbunden mit Modellbauer; Bootsbauer; Binder; Drechsler; Bildhauer (verbundenes Handwerk), eingeschränkt auf die Montage
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Tischler gemäß § 94 Z. 71 Gew0 1994 i.d.g.F., eingeschränkt auf die Montage von Fenstern und Türen
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Tischler gemäß § 94 Z. 21 GewO 1994, eingeschränkt im Standort auf die Ausübung des Bürobetriebes
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Tischler (Handwerk) gemäß § 94 Z. 71 GewO 1994
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Tischler, eingeschränkt auf die Montage von Fenstern und Türen
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Tischler verbunden mit Modellbauer; Bootsbauer; Binder; Drechsler; Bildhauer (verbundenes Handwerk)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Tischler (Handwerk) gemäß § 94 Z. 71 GewO 1994 i.d.g.F.
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Tischler verbunden mit Modellbauer; Bootsbauer; Binder; Drechsler; Bildhauer (verbundenes Handwerk)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Tischler (Handwerk) gemäß § 94 Z 71 GewO 1994
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Tischler (Handwerk) gemäß § 94 Z. 71 GewO 1994
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Tischler, eingeschränkt auf die Montage von Möbeln, Innentüren und die Verlegung von Parkettböden (§ 94 lit. c Z. 21 GewO 1994 i.d.g.F.)
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KI-generiertGewerbeberechtigungen: Tischler (Handwerk), am Standort eingeschränkt auf den Bürobetrieb
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KI-generiertGewerbeberechtigungen: Tischler gemäß § 94 Ziffer 71 GewO 1994
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KI-generiertGewerbeberechtigungen: Tischler (Handwerk) gemäß § 94 Z 71 GewO 1994
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