KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baumeister eingeschränkt auf die Berechtigung Hochbauten, Tiefbauten und andere verwandte Bauten zu planen, zu berechnen und zu leiten, sowie die Berechtigung z
562 Baumeister-Betriebe in Kärnten, verteilt auf 10 Bezirke, 293 davon sind Meisterbetriebe (52 %), 525 führen eine aktive Gewerbeberechtigung, die Eigenkapitalquote liegt im Median bei 39,8 % (Jahresabschlüsse bis 2026, 487 Betriebe), die 489 Betriebe mit veröffentlichter Bilanz kommen zusammen auf 7,3 Mrd. € Bilanzsumme (Median 497 Tsd. € je Betrieb).
Quellen: Firmenbuch (Justiz) und Gewerbeinformationssystem GISA, Jahresabschlüsse aus dem Firmenbuch.Stand 23.9.2026.
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KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baumeister eingeschränkt auf die Berechtigung Hochbauten, Tiefbauten und andere verwandte Bauten zu planen, zu berechnen und zu leiten, sowie die Berechtigung z
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf den Erdbau
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baumeister, eingeschränkt auf planende Tätigkeiten
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Fangkopfmauerwerk und Einbau von Kaminsanierungssystemen
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baumeister (§§ 130 II und 157 GewO 1973)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf die Ausführung und den Abbruch von Hochbauten, Tiefbauten und anderen verwandten Bauten, weiters eingeschränkt auf Gerüs
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baumeister
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Erdbau
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KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf die Ausführung von Hochbauten
 
 ACHTUNG - KÜNDIGUNG BERUFSHAFTPFLICHTVERS. (ruhend)
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KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baumeister gemäß § 94 Z 5 GewO 1994
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Erdbau gemäß § 31 Abs 3 GewO 1994 i.V.m. § 1 Z 7 VBGBl.Nr. II/11/1998 Teilgewerbeverordnung
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KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender gemäß § 94 Z 5 GewO 1994, eingeschränkt auf das Aufstellen von Gerüsten, für die statische Kenntnisse erforderlich sind