KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baumeistergewerbe gemäß § 202 der Gewerbeordnung 1994
1 658 Baumeister-Betriebe in Niederösterreich, verteilt auf 24 Bezirke, 932 davon sind Meisterbetriebe (56 %), 1 515 führen eine aktive Gewerbeberechtigung, die Eigenkapitalquote liegt im Median bei 35,3 % (Jahresabschlüsse bis 2026, 1 367 Betriebe), die 1 367 Betriebe mit veröffentlichter Bilanz kommen zusammen auf 12,8 Mrd. € Bilanzsumme (Median 648 Tsd. € je Betrieb).
Quellen: Firmenbuch (Justiz) und Gewerbeinformationssystem GISA, Jahresabschlüsse aus dem Firmenbuch.Stand 23.9.2026.
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KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baumeistergewerbe gemäß § 202 der Gewerbeordnung 1994
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf das Verschließen von Bauwerksfugen
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KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Schlosser gemäß § 94 Ziff. 71 GewO. 1973, eingeschränkt auf die Montage von Leitschienen · Baumeister gemäß § 99 GewO 1994 (ruhend) · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten und eingeschränkt auf Gebäude der Gebäudeklasse 1 (ruhend)
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KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baumeister, eingeschränkt auf die Ausübung eines Bürobetriebes
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Pflasterer (Handwerk) · Asphaltierer · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten, eingeschränkt auf Abbrucharbeiten und Grab- und Baggerarbeiten jeglicher Art, sowie Kanalbau
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KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baumeistergewerbe gemäß § 202 der Gewerbeordnung 1994 (ruhend)
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KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Erdbau gemäß § 1 Z. 7 der Teilgewerbe-Verordnung
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten, eingeschränkt auf Erdbau- und Abbrucharbeiten
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KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten
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KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baumeister gemäß § 202 GewO 1994 · Elektrotechniker gemäß § 210 GewO 1994, das ist die Installation elektrischer Starkstromanlagen und -einrichtungen ohne Einschränkung hinsichtlich der Leistung · Errichtung von Alarmanlagen gemäß § 264 der Gewerbeordnung 1994, das ist die Errichtung von Alarmanlagen für Betriebe, Gebäude und Grundstücke · und 8 weitere
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf die Ausführung von Gebäuden der Gebäudeklasse 1