KI-generiertGewerbeberechtigungen: Tischler gemäß § 94 Z. 78 GewO 1973 in der Form eines Industriebetriebes · Baumeister gemäß § 99 Abs. 1 Z 1, 4, 5 und 6 GewO 1994, eingeschränkt auf - Planung und Berechnung von Hochbauten, Tiefbauten und andere verwandte Bauten, - Ger

