KI-generiertGewerbeberechtigungen: Spengler (Handwerk) gemäß § 94 Z 64 GewO 1994 · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Mauerwerkssanierungen an Kirchtürmen, denkmalgeschützten Gebäuden und an sonstigen schwer zugänglichen Gebäudeteilen von · Dachdecker (Handwerk) gemäß § 94 Z 11 GewO 1994, eingeschränkt auf das Decken von Kirchtürmen, Kirchenschiffen und Steildächern denkmalgeschützter Gebäude mit H · und 1 weitere

