KI-generiertGewerbeberechtigungen: Aufbringen einer flüssigen Kunstharzschicht unter Einbringung von Farbplättchen aus Kunststoff (Chipsbelag) und von Ziersplitt (Steinteppich), unter Ausschluss · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf die Ausführung von Fundamentierungen und Betonwänden bis zu einer Höhe von 1,5 m für Gartenmauern und Schwimmbäder

