KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baumeister · Holzbau-Meister · Spengler (Handwerk) · und 1 weitere
8 644 Baumeister-Betriebe in Österreich, verteilt auf 116 Bezirke in 9 Bundesländern, 4 324 davon sind Meisterbetriebe (50 %), 7 961 führen eine aktive Gewerbeberechtigung, die Eigenkapitalquote liegt im Median bei 37,5 % (Jahresabschlüsse bis 2026, 7 270 Betriebe), die 7 276 Betriebe mit veröffentlichter Bilanz kommen zusammen auf 118,6 Mrd. € Bilanzsumme (Median 674 Tsd. € je Betrieb).
Quellen: Firmenbuch (Justiz) und Gewerbeinformationssystem GISA, Jahresabschlüsse aus dem Firmenbuch.Stand 26.9.2026.
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KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baumeister · Holzbau-Meister · Spengler (Handwerk) · und 1 weitere
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender - eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Holzbau-Meister · Spengler verbunden mit Kupferschmiede (verbundenes Handwerk) · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten · und 2 weitere
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KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten, eingeschränkt auf Erdbau
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KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baumeistergewerbe gem. § 157 Gew0 1973 · Holzbaugewerbetreibender, hinsichtlich der ausführenden Tätigkeiten
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten (ruhend)
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KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten
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KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baumeister (§ 202 GewO 1994) in der Form eines Industriebetriebes · Baumeister (ruhend)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baumeister, eingeschränkt auf planende Tätigkeiten · Baumeister, eingeschränkt auf Planung, Leitung und Berechnung
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KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baumeister · Pflasterer (Handwerk) gemäß § 94 Z. 54 Gew0 1994
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baumeistergewerbe gemäß dem Baugewerbegesetz vom 26.12.1893, RGBl. Nr.193 · Zimmermeistergewerbe gemäß § 15 Abs. 1 Ziffer 6 Gewerbeordnung in Verbindung mit dem Baugewerbegesetz, RGBl. 1893, Nr. 193 · Holzbaugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten