KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baumeister gemäß § 94 Z 5 GewO 1994
8 644 Baumeister-Betriebe in Österreich, verteilt auf 116 Bezirke in 9 Bundesländern, 4 324 davon sind Meisterbetriebe (50 %), 7 961 führen eine aktive Gewerbeberechtigung, die Eigenkapitalquote liegt im Median bei 37,5 % (Jahresabschlüsse bis 2026, 7 270 Betriebe), die 7 276 Betriebe mit veröffentlichter Bilanz kommen zusammen auf 118,6 Mrd. € Bilanzsumme (Median 674 Tsd. € je Betrieb).
Quellen: Firmenbuch (Justiz) und Gewerbeinformationssystem GISA, Jahresabschlüsse aus dem Firmenbuch.Stand 26.9.2026.
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KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baumeister gemäß § 94 Z 5 GewO 1994
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Pfahlfundamentierungen und Spundwandrammungen, beschränkt im Standort auf die Ausübung des Bürobetriebes
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KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baumeister, ausgenommen die ausführenden Tätigkeiten
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Heizungstechnik verbunden mit Lüftungstechnik (verbundenes Handwerk) · Baugewerbetreibender eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten (ruhend)
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KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baumeister · Holzbau-Meister
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baumeister (§ 157 GewO 1973)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender eingeschränkt auf die Tätigkeiten des § 202 Abs 1 Z 3 GewO 1994, das sind Hochbauten, Tiefbauten und andere verwandte Bauten nach Maßgabe d
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baumeister gem. § 94 Ziffer 5 GewO 1994
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baumeister gemäß § 94 Z. 5 GewO 1994
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KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender mit dem Berechtigungsumfang nach § 99 Abs 1 Ziffer 3, 4, 5 und 6 Gewerbeordnung 1994
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Pflasterer (Handwerk) · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf die Ausführung von Gebäuden mit nicht mehr als 250 m² Brutto-Grundfläche der oberirdischen Geschoße
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KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender eingeschränkt auf Neu- und Umbauten von Gebäuden bis insgesamt 150 m² Nutzfläche und Instandhaltungsarbeiten an bestehenden Gebäuden sowie · Baumeister, eingeschränkt auf planende und berechnende Tätigkeiten (ruhend)
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