KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten, eingeschränkt auf Gerüstbau und die Herstellung von Fassaden und Verputzarbeiten und den Zusamm
8 644 Baumeister-Betriebe in Österreich, verteilt auf 116 Bezirke in 9 Bundesländern, 4 324 davon sind Meisterbetriebe (50 %), 7 961 führen eine aktive Gewerbeberechtigung, die Eigenkapitalquote liegt im Median bei 37,5 % (Jahresabschlüsse bis 2026, 7 270 Betriebe), die 7 276 Betriebe mit veröffentlichter Bilanz kommen zusammen auf 118,6 Mrd. € Bilanzsumme (Median 674 Tsd. € je Betrieb).
Quellen: Firmenbuch (Justiz) und Gewerbeinformationssystem GISA, Jahresabschlüsse aus dem Firmenbuch.Stand 25.9.2026.
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KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten, eingeschränkt auf Gerüstbau und die Herstellung von Fassaden und Verputzarbeiten und den Zusamm
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baumeister gem. § 127 Z. 4 GewO 1994
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baumeister · Elektrotechnik, ausgenommen die Errichtung von Alarmanlagen
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KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten, und weiters eingeschränkt auf Vollwärmeschutzarbeiten
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baumeister (§ 157 GewO 1973) (ruhend)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten im Hochbau
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Erdbau gemäß § 1 Z 7 1. Teilgewerbe-Verordnung
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Erdbau (ruhend)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten, eingeschränkt auf Erdbau
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KI-generiertGewerbeberechtigungen: Konzession zum Betriebe des Baumeistergewerbes nach § 157 GewO 1973,
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baumeister (§ 157 GewO 1973)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Erdbau gemäß § 8 der 1. Teilgewerbe-Verordnung
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KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender, eingeschränkt hinsichtlich der ausführenden Tätigkeiten;
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baumeister (§ 202 GewO 1994) (ruhend)
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