KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baumeister gemäß § 99 GewO 1994 · Maler und Anstreicher, verbunden mit Lackierer, Vergolder und Staffierer und Schilderherstellung (Handwerk)
8 644 Baumeister-Betriebe in Österreich, verteilt auf 116 Bezirke in 9 Bundesländern, 4 324 davon sind Meisterbetriebe (50 %), 7 961 führen eine aktive Gewerbeberechtigung, die Eigenkapitalquote liegt im Median bei 37,5 % (Jahresabschlüsse bis 2026, 7 270 Betriebe), die 7 276 Betriebe mit veröffentlichter Bilanz kommen zusammen auf 118,6 Mrd. € Bilanzsumme (Median 674 Tsd. € je Betrieb).
Quellen: Firmenbuch (Justiz) und Gewerbeinformationssystem GISA, Jahresabschlüsse aus dem Firmenbuch.Stand 24.9.2026.
· 8 668 Treffer
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baumeister gemäß § 99 GewO 1994 · Maler und Anstreicher, verbunden mit Lackierer, Vergolder und Staffierer und Schilderherstellung (Handwerk)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baumeister · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Erdbau
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf die Ausführung von Hochbauten
KI-generiert
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baumeister (§ 127 Z.4 GewO 1994)
KI-generiert
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Erdbau gemäß § 1 Z 7 TeilGewVO
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baumeister (§ 127 Z.4 GewO 1994)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Erdbau
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender gemäß § 94 Z. 5 iVm § 99 GewO 1994, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baumeister gemäß § 94 Z. 5 GewO 1994
KI-generiert
KI-generiert
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baumeister (§ 202 GewO 1994)
KI-generiert
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Elektrotechnik gemäß § 94 Ziffer 16 Gewerbeordnung 1994, unter Ausschluss der Errichtung von Alarmanlagen · Schlossergewerbe · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Betonbohren und -schneiden gemäß § 1 Z. 4 Teilgewerbeverordnung
KI-generiert
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten