KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baumeistergewerbe gemäß § 157 GewO · Aufbringen einer flüssigen Kunstharzschicht unter Einbringung von Farbplättchen aus Kunststoff (Chipsbelag) und von Ziersplitt (Steinteppich), unter Ausschluss · Bodenleger (Handwerk), eingeschränkt auf das Glätten, Schleifen, Polieren, Hydrophobieren und Versiegeln von mineralischen und bituminösen Untergründen


