KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten, eingeschränkt auf Erdbau- und Abbrucharbeiten
8 644 Baumeister-Betriebe in Österreich, verteilt auf 116 Bezirke in 9 Bundesländern, 4 324 davon sind Meisterbetriebe (50 %), 7 961 führen eine aktive Gewerbeberechtigung, die Eigenkapitalquote liegt im Median bei 37,5 % (Jahresabschlüsse bis 2026, 7 270 Betriebe), die 7 276 Betriebe mit veröffentlichter Bilanz kommen zusammen auf 118,6 Mrd. € Bilanzsumme (Median 674 Tsd. € je Betrieb).
Quellen: Firmenbuch (Justiz) und Gewerbeinformationssystem GISA, Jahresabschlüsse aus dem Firmenbuch.Stand 25.9.2026.
· 8 668 Treffer
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten, eingeschränkt auf Erdbau- und Abbrucharbeiten
KI-generiert
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Erdbau
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Erdbau gemäß § 1 Ziffer 7 Teilgewerbe-Verordnung
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Betonbohren und -schneiden
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführenden Tätigkeiten
KI-generiert
KI-generiert
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten
KI-generiert
KI-generiert
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Ausführung von Lehmbau und Keramik
KI-generiert
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baumeister gemäß § 94 Z. 5 GewO 1994
KI-generiert
KI-generiert
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten · Holzbaugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baumeister gemäß § 202 GewO 1994 · Elektrotechniker gemäß § 210 GewO 1994, das ist die Installation elektrischer Starkstromanlagen und -einrichtungen ohne Einschränkung hinsichtlich der Leistung · Errichtung von Alarmanlagen gemäß § 264 der Gewerbeordnung 1994, das ist die Errichtung von Alarmanlagen für Betriebe, Gebäude und Grundstücke · und 8 weitere
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten