KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Erdbau
8 644 Baumeister-Betriebe in Österreich, verteilt auf 116 Bezirke in 9 Bundesländern, 4 324 davon sind Meisterbetriebe (50 %), 7 961 führen eine aktive Gewerbeberechtigung, die Eigenkapitalquote liegt im Median bei 37,5 % (Jahresabschlüsse bis 2026, 7 270 Betriebe), die 7 276 Betriebe mit veröffentlichter Bilanz kommen zusammen auf 118,6 Mrd. € Bilanzsumme (Median 674 Tsd. € je Betrieb).
Quellen: Firmenbuch (Justiz) und Gewerbeinformationssystem GISA, Jahresabschlüsse aus dem Firmenbuch.Stand 25.9.2026.
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KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf die Ausführung von Hochbauten
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KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baumeistergewerbe gemäß § 157 GewO 1973
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baumeister · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten (ruhend)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Tischler (Handwerk) · Baumeister (ruhend)
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KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baumeister · Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk) · Mechatroniker für Maschinen- und Fertigungstechnik verbunden mit Mechatroniker für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik; Mechatroniker für Elektromaschinenba · und 2 weitere
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KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baumeister · Schlosser, verbunden mit Schmiede und Landmaschinentechnik (Handwerk) gemäß § 94 Z. 59 GewO 1994
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baumeistergewerbe gemäß § 202 Gewerbeordnung 1994
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Tischler gemäß § 94 Z. 78 GewO 1973 in der Form eines Industriebetriebes · Baumeister gemäß § 99 Abs. 1 Z 1, 4, 5 und 6 GewO 1994, eingeschränkt auf - Planung und Berechnung von Hochbauten, Tiefbauten und andere verwandte Bauten, - Ger
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baumeister, eingeschränkt auf Planung, Berechnung und Leitung
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KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender gem. § 94 Z. 5 GewO 1994, eingeschränkt auf Verlegen von Baustahl unter Ausschluß der Planung, Berechnung und Leitung