KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Erdbau gemäß § 1 Z. 7 Teilgewerbe-Verordnung · Holzbaugewerbetreibender gemäß § 94 Z 82 GewO 1994, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten und weiters eingeschränkt auf Neu- und Umbauten von eingeschossige

