KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baumeister gem. § 94 Z. 5 GewO 1994, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten und weiters eingeschränkt auf Verputzarbeiten · Wärme-, Kälte-, Schall und Branddämmer gem. § 94 Z. 79 GewO 1994, eingeschränkt auf Vollwärmeschutz



