KI-generiertGewerbeberechtigungen: Aufbringen einer flüssigen Kunstharzschicht unter Einbringung von Farbplättchen aus Kunststoff (Chipsbelag) und von Ziersplitt (Steinteppich), unter Ausschluss
9 Bodenleger-Betriebe im Bezirk Wiener Neustadt (Stadt), 5 davon sind Meisterbetriebe (56 %), 9 führen eine aktive Gewerbeberechtigung, die Eigenkapitalquote liegt im Median bei 15,9 % (Jahresabschlüsse bis 2025, 5 Betriebe), die 5 Betriebe mit veröffentlichter Bilanz kommen zusammen auf 11,1 Mio. € Bilanzsumme (Median 192 Tsd. € je Betrieb).
Quellen: Firmenbuch (Justiz) und Gewerbeinformationssystem GISA, Jahresabschlüsse aus dem Firmenbuch. Stand 22.9.2026.
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KI-generiertGewerbeberechtigungen: Aufbringen einer flüssigen Kunstharzschicht unter Einbringung von Farbplättchen aus Kunststoff (Chipsbelag) und von Ziersplitt (Steinteppich), unter Ausschluss
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Bodenleger (Handwerk)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baumeister · Bodenleger (§ 94 Z. 7 GewO 1994) · Gärtner verbunden mit Blumenbinder (Florist) (94 Z. 24 GewO 1994) · und 4 weitere
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Bodenleger (Handwerk), eingeschränkt auf die Verlegung von Estrichen und monolithischen Bodenplatten
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Aufbringen einer flüssigen Kunstharzschicht unter Einbringung von Farbplättchen aus Kunststoff (Chipsbelag) und von Ziersplitt (Steinteppich), unter Ausschluss
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KI-generiertGewerbeberechtigungen: Bodenleger (Handwerk), eingeschränkt auf das Verlegen von Estrich und monolithischen Bodenplatten
Wiener Neustadt (9)