KI-generiertGewerbeberechtigungen: Aufbringen einer flüssigen Kunstharzschicht unter Einbringung von Farbplättchen aus Kunststoff (Chipsbelag) und von Ziersplitt (Steinteppich), unter Ausschluss · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Betonbohren und -schneiden sowie auf Betonschleifen, ohne Arbeiten die in die Statik eines Gebäudes oder tragenden Teil



