KI-generiertGewerbeberechtigungen: Aufbringen einer flüssigen Kunstharzschicht unter Einbringung von Farbplättchen aus Kunststoff (Chipsbelag) und von Ziersplitt (Steinteppich), unter Ausschluss
137 Bodenleger-Betriebe in Steiermark, verteilt auf 13 Bezirke, 71 davon sind Meisterbetriebe (52 %), 137 führen eine aktive Gewerbeberechtigung, die Eigenkapitalquote liegt im Median bei 46,0 % (Jahresabschlüsse bis 2025, 100 Betriebe), die 100 Betriebe mit veröffentlichter Bilanz kommen zusammen auf 128,0 Mio. € Bilanzsumme (Median 582 Tsd. € je Betrieb).
Quellen: Firmenbuch (Justiz) und Gewerbeinformationssystem GISA, Jahresabschlüsse aus dem Firmenbuch.Stand 22.9.2026.
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KI-generiertGewerbeberechtigungen: Aufbringen einer flüssigen Kunstharzschicht unter Einbringung von Farbplättchen aus Kunststoff (Chipsbelag) und von Ziersplitt (Steinteppich), unter Ausschluss
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Bodenleger (Handwerk) eingeschränkt auf die Herstellung und Verlegung von Estrichen · Wärme-, Kälte-, Schall- und Branddämmer (Handwerk) eingeschränkt auf die Errichtung von Vollwärmeschutzfassaden und Anbringen von Wärmedämmung
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KI-generiertGewerbeberechtigungen: Aufbringen einer flüssigen Kunstharzschicht unter Einbringung von Farbplättchen aus Kunststoff (Chipsbelag) und von Ziersplitt (Steinteppich), unter Ausschluss
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Bodenleger (Handwerk)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Bodenleger (Handwerk), eingeschränkt auf das Verlegen von Belägen und Parkett
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Bodenleger (Handwerk), ausgenommen Estrichherstellung · Maler und Anstreicher · Tischler, eingeschränkt auf das Verlegen, Schleifen und Oberflächenbehandeln sowie das Ausführen von Reparaturarbeiten von Klebe- und Fertigparketten
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Aufbringen einer flüssigen Kunstharzschicht unter Einbringung von Farbplättchen aus Kunststoff (Chipsbelag) und von Ziersplitt (Steinteppich), unter Ausschluss · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten, betreffend Neu-, Zu- und Umbauten von Gebäuden bis 200 m² Nutzfläche (ruhend)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher gemäß § 94 Z. 9 GewO 1994 · Bodenleger (Handwerk), eingeschränkt auf das Verlegen, ausgenommen Verspannen und Spalieren, von Belägen aus Kunststoff, Gummi, Linoleum sowie von textilen Belä
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Tischler gemäß § 94 Z. 37 GewO 1994 · Bodenleger (Handwerk), eingeschränkt auf das Verlegen, ausgenommen Verspannen und Spalieren von Belägen aus Kunststoff, Gummi und Linoleum sowie von textilen Be
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Betonbohren und -schneiden · Bodenleger (Handwerk), eingeschränkt auf die Herstellung von Industrieböden
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KI-generiertGewerbeberechtigungen: Bodenleger (Handwerk), ausgenommen Estrichherstellung · Maler und Anstreicher gemäß § 94 Z. 9 GewO 1994 · Stukkateure und Trockenausbauer gemäß § 94 Z. 7 GewO 1994 i.d.g.F., eingeschränkt auf Trockenausbau
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Bodenleger (Handwerk), eingeschränkt auf Bodenbeschichtungen
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Bodenleger (Handwerk) gemäß § 94 Z. 7 GewO 1994 · Elektrotechnik · Gas- und Sanitärtechnik · und 4 weitere
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau (verbundenes Handwerk) · Stuckateure und Trockenausbauer (Handwerk) · Aufbringen einer flüssigen Kunstharzschicht unter Einbringung von Farbplättchen aus Kunststoff (Chipsbelag) und von Ziersplitt (Steinteppich), unter Ausschluss
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Aufbringen einer flüssigen Kunstharzschicht unter Einbringung von Farbplättchen aus Kunststoff (Chipsbelag) und von Ziersplitt (Steinteppich), unter Ausschluss · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Betonbohren und -schneiden, Betonschleifen und -glätten