KI-generiertGewerbeberechtigungen: Bodenleger (Handwerk), eingeschränkt auf Estrichverlegung
19 Bodenleger-Betriebe in Wien-Favoriten, 11 davon sind Meisterbetriebe (58 %), 19 führen eine aktive Gewerbeberechtigung, die Eigenkapitalquote liegt im Median bei 49,1 % (Jahresabschlüsse bis 2025, 12 Betriebe), die 12 Betriebe mit veröffentlichter Bilanz kommen zusammen auf 1,3 Mrd. € Bilanzsumme (Median 517 Tsd. € je Betrieb).
Quellen: Firmenbuch (Justiz) und Gewerbeinformationssystem GISA, Jahresabschlüsse aus dem Firmenbuch. Stand 22.9.2026.
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KI-generiertGewerbeberechtigungen: Bodenleger (Handwerk) · Kälteanlagentechniker (§ 94 Z 17 GewO 1994) · Lüftungsanlagenbauer (§ 94 Z 24 GewO 1994) · und 4 weitere
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Bodenleger · Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderhersteller (§ 94 Z 8 GewO 1994)
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KI-generiertGewerbeberechtigungen: Bodenleger, eingeschränkt auf das Verlegen von Parkettböden samt dazugehörigen Holzunterkonstruktionen sowie Instandsetzungen, Schleifen und Versiegeln von Park
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KI-generiertGewerbeberechtigungen: Aufbringen einer flüssigen Kunstharzschicht unter Einbringung von Farbplättchen aus Kunststoff (Chipsbelag) und von Ziersplitt (Steinteppich), unter Ausschluss · Schadenreparatur von Badewannen, Waschbecken, Duschtassen und Fliesen in Sanitärräumen mittels ein- oder zweikomponentigen Kunststoffmassen (remaillieren)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Abdichter gegen Feuchtigkeit und Druckwasser · Baumeister in der Form eines Industriebetriebes · Bodenleger (Handwerk) · und 29 weitere
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KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baumeister · Bodenleger (Handwerk) · Dachdecker (Handwerk) · und 15 weitere
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Bodenleger (Handwerk), eingeschränkt auf Verlegen, Schleifen und Versiegeln von Parkettböden · Tischler (Handwerk), eingeschränkt auf das Verlegen von Parkettböden
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher (§ 94 Z.51 GewO 1973) · Verlegen, ausgenommen Verspannen und Spalieren, von Belägen aus Kunststoffen, Gummi und Linoleum sowie von textilen Belägen gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Z. 48 GewO
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Bodenleger (Handwerk), eingeschränkt auf das Verlegen von Parketten
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Bodenleger (Handwerk), eingeschränkt auf das Verlegen von Parkettböden samt dazugehörigen Holzunterkonstruktionen, Schleifen und Versiegeln sowie Sanierung von
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Bauwerksabdichter (Abdichter gegen Feuchtigkeit, Druckwasser und Zugluft, Schwarzdecker) · Aufbringen einer flüssigen Kunstharzschicht unter Einbringung von Farbplättchen aus Kunststoff (Chipsbelag), unter Ausschluss der den Bodenlegern, Malern, Anstr
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Aufbringen einer flüssigen Kunstharzschicht unter Einbringung von Farbplättchen aus Kunststoff (Chipsbelag) und von Ziersplitt (Steinteppich), unter Ausschluss · Elektrotechnik, eingeschränkt auf die Installation elektrischer Starkstromanlagen und -einrichtungen, beschränkt auf Nennspannungen bis einschließlich 1 500 Vol
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baumeister · Bodenleger (Handwerk) · Gas- und Sanitärtechnik · und 3 weitere
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Bodenleger (Handwerk) · Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)