KI-generiertGewerbeberechtigungen: Bodenleger (Handwerk), eingeschränkt auf das Verlegen von Parkettböden samt dazugehörigen Holzunterkonstruktionen, Schleifen und Versiegeln sowie Sanierung von
14 Bodenleger-Betriebe in Wien-Leopoldstadt, 7 davon sind Meisterbetriebe (50 %), 14 führen eine aktive Gewerbeberechtigung, die Eigenkapitalquote liegt im Median bei 23,9 % (Jahresabschlüsse bis 2025, 6 Betriebe), die 6 Betriebe mit veröffentlichter Bilanz kommen zusammen auf 110,2 Mio. € Bilanzsumme (Median 639 Tsd. € je Betrieb).
Quellen: Firmenbuch (Justiz) und Gewerbeinformationssystem GISA, Jahresabschlüsse aus dem Firmenbuch. Stand 22.9.2026.
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KI-generiertGewerbeberechtigungen: Bodenleger (Handwerk) · Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Aufbringen einer flüssigen Kunstharzschicht unter Einbringung von Farbplättchen aus Kunststoff (Chipsbelag) und von Ziersplitt (Steinteppich), unter Ausschluss
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KI-generiertGewerbeberechtigungen: Aufbringen einer flüssigen Kunstharzschicht unter Einbringung von Farbplättchen aus Kunststoff (Chipsbelag) und von Ziersplitt (Steinteppich), unter Ausschluss
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Bodenleger (Handwerk) · Maler und Anstreicher · Platten- und Fliesenleger verbunden mit Keramiker (verbundenes Handwerk) · und 1 weitere
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Aufbringen einer flüssigen Kunstharzschicht unter Einbringung von Farbplättchen aus Kunststoff (Chipsbelag) und von Ziersplitt (Steinteppich), unter Ausschluss
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Bodenleger (Handwerk), ausgenommen Estrichherstellung · Gas- und Sanitärtechnik · Kälte- und Klimatechnik (Handwerk) · und 3 weitere
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Bodenleger (Handwerk) · Maler und Anstreicher gemäß § 94 Z.51 GewO 1973
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Bodenleger (Handwerk), eingeschränkt auf Estrichverlegung
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Bodenleger (§ 94 Z 1 GewO 1994) · Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderhersteller (§ 94 Z 8 GewO 1994) · Stuckateure und Trockenausbauer
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Aufbringen einer flüssigen Kunstharzschicht unter Einbringung von Farbplättchen aus Kunststoff (Chipsbelag), unter Ausschluss der den Bodenlegern, Malern, Anstr
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