KI-generiertBrunnenbau · Gas- und Sanitärtechnik · Schlosser und Stahlbau
Gewerbeberechtigungen: Schlosser (Handwerk) gemäß § 94 Z. 59 GewO 1994 · Brunnenmeister eingeschränkt auf die Planung, Ausführung und Sanierung von Quellfassungen samt der dazugehörigen Filterstrecken · Gas- und Sanitärtechnik eingeschränkt auf Sanitärtechnik sowie eingeschränkte Installation für Kaltwasserzähler und Schieber für Trinkwasserinstallationen im Be