KI-generiertGewerbeberechtigungen: Elektroinstallation der Oberstufe gemäß § 166 GewO 1973, das ist die Installation elektrischer Starkstromanlagen und -einrichtungen ohne Einschränkung hinsichtl · Elektroinstallation der Unterstufe (gemäß § 130 II GewO 1973) · Elektroinstallation der Unterstufe gemäß § 167 GewO 1973, das ist die Installation elektrischer Starkstromanlagen und -einrichtungen be- schränkt auf Nennspannu · und 1 weitere

