KI-generiertGewerbeberechtigungen: Elektroinstallationsgewerbe der Unterstufe (§167 GewO 1973) · Elektromechaniker und Elektromaschinenbauer gem. § 94 Z.12 GewO 1973, beschränkt auf den Bau von Elektroverteilern, Schaltschränken, Schaltpulten und Schaltanla




