KI-generiertGewerbeberechtigungen: Elektrotechniker gem. § 94 Ziff. 16 GewO 1994, ausgenommen die Errichtung von Alarmanlagen
5 850 Elektriker-Betriebe in Österreich, verteilt auf 116 Bezirke in 9 Bundesländern, 4 500 davon sind Meisterbetriebe (77 %), 5 850 führen eine aktive Gewerbeberechtigung, die Eigenkapitalquote liegt im Median bei 47,5 % (Jahresabschlüsse bis 2026, 4 455 Betriebe), die 4 457 Betriebe mit veröffentlichter Bilanz kommen zusammen auf 151,1 Mrd. € Bilanzsumme (Median 768 Tsd. € je Betrieb).
Quellen: Firmenbuch (Justiz) und Gewerbeinformationssystem GISA, Jahresabschlüsse aus dem Firmenbuch.Stand 25.9.2026.
· 5 885 Treffer
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Elektrotechniker gem. § 94 Ziff. 16 GewO 1994, ausgenommen die Errichtung von Alarmanlagen
KI-generiert
KI-generiert
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Elektrotechnik unter Ausschluss der Errichtung von Alarmanlagen
KI-generiert
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baumeister gemäß § 99 GewO 1994 · Dachdecker (Handwerk) · Elektrotechnik gemäß § 94 Z. 16 GewO 1994 · und 2 weitere
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baumeister gemäß § 99 GewO 1994 · Elektrotechnik · Gas- und Sanitärtechnik · und 1 weitere
KI-generiert
KI-generiert
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Konzessions zur Ausübung des Gewerbes der Elektroinstalltion der Oberstufe · Baumeister, eingeschränkt auf die Berechtigung Hochbauten, Tiefbauten und andere verwandte Bauten zu planen, zu berechnen und zu leiten, sowie die Berechtigung · Elektrotechnik in der Form eines Industriebetriebes, eingeschränkt auf die Installation elektrischer Starkstromanlagen und -einrichtungen ohne Einschränkung hin · und 2 weitere
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Elektrotechnik unter Ausschluss der Errichtung von Alarmanlagen
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Elektrotechnik, eingeschränkt auf die Installation elektrischer Starkstromanlagen und -einrichtungen ohne Einschränkung hinsichtlich der Leistung oder der Spann
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Aufstellung von Niederdruckzentralheizungsanlagen und Warmwasseraufbereitungsanlagen der Oberstufe und von Hochdruckzentralheizungsanlagen (§ 103 Abs. 1 lit. a · Elektroinstallation der Unterstufe (§ 167 GewO 1973) · Gas- und Wasserleitungsinstallation
KI-generiert
KI-generiert
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Elektrotechnik, unter Ausschluss der Errichtung von Alarmanlagen
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Elektrotechnik gemäß § 94 Z. 16 GewO 1994, ausgenommen die Errichtung von Alarmanlagen
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Elektrotechnik unter Ausschluss der Errichtung von Alarmanlagen
KI-generiert
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Elektrotechnik gemäß § 94 Z. 16 GewO 1994