KI-generiertGewerbeberechtigungen: Aufstellung von Lüftungsanlagen (einschließlich Klimaanlagen) der Oberstufe (gemäß § 103 Abs.1 lit.a Z.4 GewO 1973) · Aufstellung von Niederdruckzentralheizungsanlagen und Warmwasserbereitungsanlagen der Oberstufe und von Hochdruckzentralheizungsanlagen (§ 103 Abs.1 lit.a Z.6 G · Elektromechanikergewerbe · und 2 weitere





