KI-generiertGewerbeberechtigungen: Elektrotechnik unter Ausschluss der Errichtung von Alarmanlagen
5 850 Elektriker-Betriebe in Österreich, verteilt auf 116 Bezirke in 9 Bundesländern, 4 500 davon sind Meisterbetriebe (77 %), 5 850 führen eine aktive Gewerbeberechtigung, die Eigenkapitalquote liegt im Median bei 47,5 % (Jahresabschlüsse bis 2026, 4 455 Betriebe), die 4 457 Betriebe mit veröffentlichter Bilanz kommen zusammen auf 151,1 Mrd. € Bilanzsumme (Median 768 Tsd. € je Betrieb).
Quellen: Firmenbuch (Justiz) und Gewerbeinformationssystem GISA, Jahresabschlüsse aus dem Firmenbuch.Stand 25.9.2026.
· 5 885 Treffer
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Elektrotechnik unter Ausschluss der Errichtung von Alarmanlagen
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Elektrotechnik unter Ausschluss der Errichtung von Alarmanlagen
KI-generiert
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Elektrotechnik, eingeschränkt auf die Installation elektrischer Starkstromanlagen und -einrichtungen ohne Einschränkung hinsichtlich der Leistung oder der Spann
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Elektrotechnik unter Ausschluss der Errichtung von Alarmanlagen
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Elektrotechniker gem. § 210 der GewO 1994, das ist die Installation elektrischer Starkstromanlagen und -einrichtungen ohne Einschränkung hinsichtlich der Leistu · Errichtung von Alarmanlagen gem. § 264 der GewO 1994, das ist die Errichtung von Alarmanlagen für Betriebe, Gebäude oder Grundstücke
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Elektrotechnik, unter Ausschluss der Errichtung von Alarmanlagen
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Dachdecker - § 94 Ziff. 8 GewO 1973 - · Errichtung und Überprüfung von Blitzschutzanlagen - § 169 GewO 1973 · Gas-und Wasserleitungsinatallation - § 163 GewO 1973 · und 1 weitere
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Elektrotechnik gemäß § 94 Ziffer 16 Gewerbeordnung 1994, unter Ausschluss der Errichtung von Alarmanlagen
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Elektrotechnik gemäß § 94 Ziffer 16 i.V.m. § 106 der GewO 1994 i.d.g.F. (Erweiterung wirksam ab:15.11.2007) · Gas- und Sanitärtechnik gemäß § 94 Ziffer 25 i.V.m. § 110 der Gewerbeordnung 1994 i.d.g.F. · Heizungstechnik, verbunden mit Lüftungstechnik (Handwerk) gemäß § 94 Ziffer 31 Gewerbeordnung 1994 i.d.g.F.
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Elektrotechnik, ausgenommen die Errichtung von Alarmanlagen
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Aufstellung von Lüftungsanlagen (einschließlich Klimaanlagen) der Oberstufe gemäß § 103 Abs. 1 lit. a Z. 4 GewO 1973 · Aufstellung von Niederdruckzentralheizungsanlagen und Warmwasserbereitungsanlagen der Oberstufe und von Hochdruckzentralheizungsanlagen gemäß § 103 Abs. 1 lit. · Elektrotechnik gem. § 94 Z 16 GewO 1994, unter Ausschluss der Errichtung von Alarmanlagen · und 2 weitere
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Elektrotechnik, ausgenommen die Errichtung von Alarmanlagen
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Elektroinstallation der Unterstufe gemäß § 167 GewO 1973
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Elektrotechniker gemäß § 210 Gew0 1994, das ist die Installation elektrischer Starkstromanlagen und -einrichtungen ohne Einschränkung hinsichtlich der Leistung · Errichtung von Alarmanlagen gemäß § 264 Gew0 1994, das ist die Errichtung von Alarmanlagen für Betriebe, Gebäude oder Grundstücke
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Elektrotechnik unter Ausschluss der Errichtung von Alarmanlagen
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Elektrotechniker gemäß § 210 GewO 1994, das ist die Installation elektrischer Starkstromanlagen und -einrichtungen ohne Einschränkung hinsichtlich der Leistung
KI-generiert
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Elektrotechnik · Mechatroniker für Elektromaschinenbau und Automatisierung verbunden mit Mechatroniker für Maschinen- und Fertigungstechnik; Mechatroniker für Elektronik, Büro-
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Elektrotechnik gem. § 94 Z 16 GewO 1994, unter Ausschluss der Errichtung von Alarmanlagen