KI-generiertGewerbeberechtigungen: Elektrotechniker unter Ausschluss der Errichtung von Alarmanlagen · Elektrotechnik, eingeschränkt auf die Errichtung von Alarmanlagen
5 850 Elektriker-Betriebe in Österreich, verteilt auf 116 Bezirke in 9 Bundesländern, 4 500 davon sind Meisterbetriebe (77 %), 5 850 führen eine aktive Gewerbeberechtigung, die Eigenkapitalquote liegt im Median bei 47,5 % (Jahresabschlüsse bis 2026, 4 455 Betriebe), die 4 457 Betriebe mit veröffentlichter Bilanz kommen zusammen auf 151,1 Mrd. € Bilanzsumme (Median 768 Tsd. € je Betrieb).
Quellen: Firmenbuch (Justiz) und Gewerbeinformationssystem GISA, Jahresabschlüsse aus dem Firmenbuch.Stand 24.9.2026.
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KI-generiertGewerbeberechtigungen: Elektrotechniker unter Ausschluss der Errichtung von Alarmanlagen · Elektrotechnik, eingeschränkt auf die Errichtung von Alarmanlagen
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KI-generiertGewerbeberechtigungen: Elektrotechniker gemäß § 127 Z. 7 GewO 1994 i.d.g.F.
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Elektrotechnik gemäß § 94 Z. 16 GewO 1994
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KI-generiertGewerbeberechtigungen: Elektrotechnik unter Ausschluss der Errichtung von Alarmanlagen
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KI-generiertGewerbeberechtigungen: Elektrotechnik unter Ausschluss der Errichtung von Alarmanlagen
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KI-generiertGewerbeberechtigungen: Elektrotechnik, unter Ausschluß der Errichtung von Alarmanlagen
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Elektroinstallation der Unterstufe gemäß § 167 GewO 1973 umfassend di-e Installation elektrischer Starkstromanlagen und -einrichtungen, be-schränkt auf Nennspan
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Elektrotechnik gem. § 94 Z 16 GewO unter Ausschluss der Errichtung von Alarmanlagen
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KI-generiertGewerbeberechtigungen: Elektrotechnik · Heizungstechnik, eingeschränkt auf den Heizkesseltausch bei Heizungsanlagen bis 50 kW
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KI-generiertGewerbeberechtigungen: Elektrotechnik, ausgenommen die Errichtung von Alarmanlagen
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Elektrotechnik · Kälte- und Klimatechnik (Handwerk)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Aufstellung von Lüftungsanlagen (einschließlich Klimaanlagen) der Oberstufe (§ 103 Abs.1 lit. a Z.4 GewO 1973) · Aufstellung von Niederdruckzentralheizungsanlagen und Warmwasserbereitungsanlagen der Oberstufe und von Hochdruckzentralheizungsanlagen (§ 103 Abs.1 lit.a Z.6 G · Elektroinstallation der Unterstufe (§ 167 GewO 1973) · und 2 weitere