KI-generiertGewerbeberechtigungen: Elektroinstallation der Unterstufe gem. § 167 der GewO 1973, das ist die Installation elektrischer Starkstromanlagen und -einrichtungen beschränkt auf Nennspann
5 850 Elektriker-Betriebe in Österreich, verteilt auf 116 Bezirke in 9 Bundesländern, 4 500 davon sind Meisterbetriebe (77 %), 5 850 führen eine aktive Gewerbeberechtigung, die Eigenkapitalquote liegt im Median bei 47,5 % (Jahresabschlüsse bis 2026, 4 455 Betriebe), die 4 457 Betriebe mit veröffentlichter Bilanz kommen zusammen auf 151,1 Mrd. € Bilanzsumme (Median 768 Tsd. € je Betrieb).
Quellen: Firmenbuch (Justiz) und Gewerbeinformationssystem GISA, Jahresabschlüsse aus dem Firmenbuch.Stand 23.9.2026.
· 5 885 Treffer
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Elektroinstallation der Unterstufe gem. § 167 der GewO 1973, das ist die Installation elektrischer Starkstromanlagen und -einrichtungen beschränkt auf Nennspann
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Elektrotechnik, eingeschränkt auf die Installation elektrischer Starkstromanlagen und -einrichtungen beschränkt auf Nennspannungen bis einschließlich 1000 Volt
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Elektroniker und Elektromaschinenbauer · Elektrotechniker
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Elektrotechnik gemäß § 94 Ziffer 16 GewO 1994, eingeschränkt auf die Errichtung, Wartung und Überprüfung von Blitzschutz- und Überspannungsschutzanlagen
KI-generiert
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Elektrotechnik eingeschränkt auf die Errichtung von Alarmanlagen
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Gas- und Wasserleitungsinstallateure gemäß § 209 GewO 1994 · Kälteanlagentechniker gem. § 94 Z. 12 Gew0 1994 · Zentralheizungsbauer, Lüftungsanlagenbauer gemäß § 94 Z. 15 GewO 1994 · und 1 weitere
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Elektrotechniker gemäß § 127 Z. 7 GewO 1994, Elektroinstallation der Unterstufe gemäß § 167 GewO 1973
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Elektrotechnik, eingeschränkt auf die Installation elektrischer Starkstromanlagen und -einrichtungen, beschränkt auf Nennspannungen bis einschließlich 1 500 Vol
KI-generiert
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Elektrotechnik gem. § 94 Z 16 GewO 1994
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Elektrotechnik, eingeschränkt auf die Installation elektrischer Starkstromanlagen und -einrichtungen ohne Einschränkung hinsichtlich der Leistung oder der Spann
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Gas- und Wasserleitungsinstallateure (§ 209 GewO 1994) · Kälte- und Klimatechnik (Handwerk) · Lüftungsanlagenbauer gemäß § 94 Z. 24 GewO 1994 · und 4 weitere
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Elektrotechnik, eingeschränkt auf eine Nennspannleistung bis maximal 1500 Volt sowie die Errichtung von Alarmanlagen
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Elektrotechnik gemäß § 94 Z. 16 GewO 1994 unter Ausschluss der Errichtung von Alarmanlagen · Gas- und Sanitärtechnik gemäß 94 Z. 25 GewO 1994
KI-generiert
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Elektroinstallation der Unterstufe - § 167 GewO 1973 -
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Elektrotechnik, eingeschränkt auf die Installation elektrischer Starkstromanlagen und -einrichtungen, beschränkt auf Nennspannungen bis einschließlich 1000 Volt
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Elektrotechnik gemäß § 94 Z. 16 GewO 1994 · Elektrotechniker gemäß § 127 Z. 7 GewO 1994, Elektroinstallation im Berechtigungsumfang der Unterstufe
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Elektrotechnik unter Ausschluss der Errichtung von Alarmanlagen