KI-generiertGewerbeberechtigungen: Elektrotechnik, eingeschränkt auf die Installation elektrischer Starkstromanlagen und -einrichtungen ohne Einschränkung hinsichtlich der Leistung oder der Spann
5 850 Elektriker-Betriebe in Österreich, verteilt auf 116 Bezirke in 9 Bundesländern, 4 500 davon sind Meisterbetriebe (77 %), 5 850 führen eine aktive Gewerbeberechtigung, die Eigenkapitalquote liegt im Median bei 47,5 % (Jahresabschlüsse bis 2026, 4 455 Betriebe), die 4 457 Betriebe mit veröffentlichter Bilanz kommen zusammen auf 151,1 Mrd. € Bilanzsumme (Median 768 Tsd. € je Betrieb).
Quellen: Firmenbuch (Justiz) und Gewerbeinformationssystem GISA, Jahresabschlüsse aus dem Firmenbuch.Stand 23.9.2026.
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KI-generiertGewerbeberechtigungen: Elektrotechnik, eingeschränkt auf die Installation elektrischer Starkstromanlagen und -einrichtungen ohne Einschränkung hinsichtlich der Leistung oder der Spann
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Elektrotechnik unter Ausschluss der Errichtung von Alarmanlagen
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Elektrotechnik )(Erweiterung wirksam ab:15.02.2008)
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KI-generiertGewerbeberechtigungen: Elektrotechnik, eingeschränkt auf die Installation elektrischer Starkstromanlagen und -einrichtungen, beschränkt auf Nennspannungen bis einschließlich 1500 Volt
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Elektrotechnik, unter Ausschluss der Errichtung von Alarmanlagen
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Elektrotechnik · Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau gem. §94 Ziff. 59 GewO 1994
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Elektrotechnik, eingeschränkt auf die Installation elektrischer Starkstromanlagen und -einrichtungen ohne Einschränkung hinsichtlich der Leistung oder der Spann
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Elektrotechnik, unter Ausschluss der Errichtung von Alarmanlagen
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KI-generiertGewerbeberechtigungen: Elektrotechnik, ausgenommen die Errichtung von Alarmanlagen
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Elektroniker, verbunden mit Elektromaschinenbauer in der Form eines Industriebetriebes )(Erweiterung wirksam ab:10.04.2001) · Elektrotechniker in der Form eines Industriebetriebes )(Erweiterung wirksam ab:09.07.2001)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baumeister gemäß § 202 GewO 1994 · Elektrotechniker gemäß § 210 GewO 1994, das ist die Installation elektrischer Starkstromanlagen und -einrichtungen ohne Einschränkung hinsichtlich der Leistung · Errichtung von Alarmanlagen gemäß § 264 der Gewerbeordnung 1994, das ist die Errichtung von Alarmanlagen für Betriebe, Gebäude und Grundstücke · und 8 weitere
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Elektrotechniker, beschr. auf die Elektroinstallation der Unterstufe
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Elektrotechnik, eingeschränkt auf die Errichtung von Alarmanlagen · Elektrotechnik, eingeschränkt auf die Installation elektrischer Starkstromanlagen und -einrichtungen ohne Einschränkung hinsichtlich der Leistung oder der Spann
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Elektrotechnikergewerbe (§ 210 GewO 1994)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Elektrotechniker gemäß § 127 Z. 9 GewO 1994 · Errichtung von Alarmanlagen gemäß § 127 Z. 30 GewO 1994
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KI-generiertGewerbeberechtigungen: Elektrotechnik, eingeschränkt auf die Errichtung von Alarmanlagen