KI-generiertGewerbeberechtigungen: Elektrotechnik, eingeschränkt auf 1. die Installation elektrischer Starkstromanlagen und -einrichtungen ohne Einschränkung hinsichtlich der Leistung oder der Sp
5 850 Elektriker-Betriebe in Österreich, verteilt auf 116 Bezirke in 9 Bundesländern, 4 500 davon sind Meisterbetriebe (77 %), 5 850 führen eine aktive Gewerbeberechtigung, die Eigenkapitalquote liegt im Median bei 47,5 % (Jahresabschlüsse bis 2026, 4 455 Betriebe), die 4 457 Betriebe mit veröffentlichter Bilanz kommen zusammen auf 151,1 Mrd. € Bilanzsumme (Median 768 Tsd. € je Betrieb).
Quellen: Firmenbuch (Justiz) und Gewerbeinformationssystem GISA, Jahresabschlüsse aus dem Firmenbuch.Stand 24.9.2026.
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KI-generiertGewerbeberechtigungen: Elektrotechnik, eingeschränkt auf 1. die Installation elektrischer Starkstromanlagen und -einrichtungen ohne Einschränkung hinsichtlich der Leistung oder der Sp
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Aufstellung von Lüftungsanlagen (einschließlich Klimaanlagen) der Oberstufe (§ 103 Abs.1 lit.a Z.4 GewO 1973) · Aufstellung von Niederdruckzentralheizungsanlagen und Warmwasserbereitungsanlagen der Oberstufe und von Hochdruckzentralheizungsanlagen (§ 103 Abs.1 lit.a Z.6 G · Elektroinstallation der Unterstufe gemäß § 167 GewO 1973, das ist die Installation elektrischer Starkstromanlagen und -einrichtungen be- schränkt auf Nennspannu · und 2 weitere
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Elektrotechnik unter Ausschluss der Errichtung von Alarmanlagen
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Elektrotechniker gemäß § 127 Z. 9 GewO 1994, Elektroinstallationsgewerbe der Unterstufe
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Elektrotechnik gemäß § 94 Ziffer 16 GewO 1994, eingeschränkt auf die Installation von Heizräumen · Heizungstechnik, eingeschränkt auf Inbetriebnahme, Wartung und Störungsbehebung von Heizungs- und Regelungsanlagen
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Elektrotechnik, unter Ausschluss der Errichtung von Alarmanlagen
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Elektrotechnik gemäß § 94 Z. 16 GewO 1994
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Elektrotechnik gemäß § 94 Z. 16 GewO 1994
KI-generiert
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Elektrotechnik, eingeschränkt auf die Installation elektrischer Starkstromanlagen und -einrichtungen ohne Einschränkung 
 hinsichtlich der Leistung oder de
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Aufstellung von Anlagen zur Erzeugung und Verwertung künstlicher Kälte (§ 103 Abs. 1 lit. a Z. 3 GewO 1973) · Aufstellung von Lüftungsanlagen einschließlich Klimaanlagen der Oberstufe (§ 103 Abs.1 lit.a Z.4 GewO 1973) · Aufstellung von Niederdruckzentralheizungsanlagen und Warmwasserbereitungsanlagen der Oberstufe und von Hochdruckzentralheizungsanlagen (§ 103 Abs. 1 lit. a Z. · und 4 weitere
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Elektroinstallationsgewerbe der Unterstufe
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Elektrotechnik, ausgenommen die Errichtung von Alarmanlagen · Gas- und Sanitärtechnik · Baumeister, eingeschränkt auf die Planung, Berechnung und Leitung von Hochbauten, Tiefbauten und anderen verwandten Bauten, die Durchführung der Bauaufsicht, di
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Elektrotechnik, eingeschränkt auf die Installation elektrischer Starkstromanlagen und -einrichtungen ohne Einschränkung hinsichtlich der Leistung oder der Spann
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Elektrotechnik, eingeschränkt auf die Installation elektrischer Starkstromanlagen und -einrichtungen ohne Einschränkung hinsichtlich der Leistung oder der Spann
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Elektrotechnik gemäß § 94 Z. 16 GewO 1994, ausgenommen die Errichtung von Alarmanlagen
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Elektrotechnik gemäß § 94 Z. 16 GewO 1994
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Elektrotechnik, eingeschränkt auf die Errichtung von Alarmanlagen
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Elektrotechnik, eingeschränkt auf die Installation elektrischer Starkstromanlagen und -einrichtungen ohne Einschränkung hinsichtlich der Leistung oder der Spann
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