KI-generiertGewerbeberechtigungen: Elektrotechnik, beschränkt auf die Installation elektrischer Starkstromanlagen und -einrichtungen für Meß-, Kontroll- und Steuereinrichtungen · Elektrotechniker (§ 210 GewO 1994), eingeschränkt auf die Durchführung von Spezialmontagen für die Elektrizitäts- und Wasserwirtschaft, insbesondere die Montage


