KI-generiertGewerbeberechtigungen: Gas- und Sanitärtechnik gemäß § 94 Z 25 GewO 1994 · Heizungstechnik (Handwerk) gemäß § 94 Z 31 GewO 1994 · Baugewerbetreibender eingeschränkt auf die Ausführung von Gebäuden mit nicht mehr als 250 m² Brutto-Grundfläche der oberirdischen Geschoße sowie Erdbau (ruhend)




