KI-generiertGewerbeberechtigungen: Elektroinstallation der Unterstufe gemäß § 167 GewO 1973, das ist die Installation elektrischer Starkstromanlagen und -einrichtungen, beschränkt auf Nennspannun · Errichtung von Alarmanlagen gemäß § 323 j GewO 1973, das ist die Errichtung von Alarmanlagen für Betriebe, Gebäude oder Grundstücke · Gasleitungsinstallation · und 4 weitere




