KI-generiertGewerbeberechtigungen: Aufstellung von Lüftungsanlagen (einschließlich Klimaanlagen) der Oberstufe gem. § 103 Abs.1 lit.a Z.4 GewO 1973 · Aufstellung von Niederdruckzentralheizungsanlagen und Warmwasserbereitungsanlagen der Oberstufe und von Hochdruckzentralheizungsanlagen gem. § 103 Abs.1 lit.a Z · Elektrotechnik, unter Ausschluss der Errichtung von Alarmanlagen · und 1 weitere






