KI-generiertGewerbeberechtigungen: Gas- und Wasserleitungsinstallateure (§ 209 GewO 1994) · Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk) · Zentralheizungsbauer verbunden mit Lüftungsanlagenbauer (§ 94 Z 15 GewO 1994), eingeschränkt auf eine Leistung bis einschließlich 150KW

