KI-generiertGewerbeberechtigungen: Gas- und Wasserleitungsinstallateure · Zentralheizungsbauer · Lüftungsanlagenbauer gemäß § 94 Z. 24 GewO 1994, eingeschränkt auf die Aufstellung von Lüftungsanlagenb (einschließlich der Klimaanlagen) der Unterstufe




