KI-generiertGewerbeberechtigungen: Aufstellung von Anlagen zur Erzeugung und Verwertung künstlicher Kälte gemäß § 103 Abs. 1 lit. a) Z. 3 Gew0. 1973 · Aufstellung von Lüftungsanlagen (einschließlich Klimaanlagen) der Oberstufe gemäß § 103 Abs. 1 lit. a) Z. 4 Gew0. 1973 · Aufstellung von Niederdruckzentralheizungsanlagen und Warmwasserbereitungsanlagen der Oberstufe und von Hochdruckzentralheizungsanlagen · und 1 weitere






