KI-generiertGewerbeberechtigungen: Aufstellung von Niederdruckzentralheizungsanlagen und Warmwasserbereitungsanlagen der Oberstufe und Hochdruckzentralheizungsanlagen (§ 103 Abs.1 lit.a Z.6 GewO · Gas- und Wasserleitungsinstallationen (§ 163 GewO 1973) nunmehr: Gas- und Sanitärtechnik, eingeschränkt auf die Montage von Messgeräten und den dazugehörigen Ei

