KI-generiertGewerbeberechtigungen: Aufstellung von Niederdruckzentralheizungsanlagen und Warmwasserbereitungsanlagen der Oberstufe und von Hochdruckzentalheizungsanlagen gemäß § 103 Abs.1 lit.a Z · Gas- und Wasserleitungsinstallateure (§ 209 GewO 1994) · Elektrotechnik, eingeschränkt auf die Installation elektrischer Starkstromanlagen und -einrichtungen, beschränkt auf Nennspannungen bis einschließlich 1500 Volt






