KI-generiertGewerbeberechtigungen: Aufstellung von Lüftungsanlagen (einschließlich Klimaanlagen) der Unterstufe gem. § 103 Abs. 1 lit. a Ziffer 5 GewO 1973 · Aufstellung von Niederdruckzentralheizungsanlagen und Warmwasserbereitungsanlagen der Unterstufe gem. § 103 Abs. 1 lit. a Ziffer 7 GewO 1973 · Elektroinstallation der Unterstufe gem. § 167 GewO 1973, das ist die Installation elektrischer Starkstromanlagen und -einrichtungen, beschränkt auf Nennspannung · und 2 weitere



