KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk) eingeschränkt auf Maler und Lackierer
131 Maler und Anstreicher-Betriebe in Salzburg, verteilt auf 6 Bezirke, 114 davon sind Meisterbetriebe (87 %), 131 führen eine aktive Gewerbeberechtigung, die Eigenkapitalquote liegt im Median bei 52,8 % (Jahresabschlüsse bis 2026, 94 Betriebe), die 94 Betriebe mit veröffentlichter Bilanz kommen zusammen auf 214,8 Mio. € Bilanzsumme (Median 837 Tsd. € je Betrieb).
Quellen: Firmenbuch (Justiz) und Gewerbeinformationssystem GISA, Jahresabschlüsse aus dem Firmenbuch.Stand 22.9.2026.
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KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk) eingeschränkt auf Maler und Lackierer
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher (Handwerk) gemäß § 94 Z. 47 GewO 1994
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher gemäß § 94 Z. 51 GewO 1973
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher (Handwerk), eingeschränkt auf die Durchführung von Bodenmarkierungen, sowie auf die Durchführung von Anstrich- und Farbspritzarbeiten an E
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher (Handwerk) gem. § 94 Z 47 GewO 1994;
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher gemäß § 94 Z. 8 GewO 1994 · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf die Ausführung von Innen- und Außenputzarbeiten, Trockenbau (nicht statisch) und Estrichverlegung sowie Gerüstbau
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler- und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk) gemäß § 94 Z. 47 GewO 1994
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher; Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk) · Baumeister gemäß § 94 Z. 5 GewO 1994, eingeschränkt auf Vollwärmeschutz
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher gem. § 94 Z. 8 Gew0 1994, beschränkt auf Schilderhersteller
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Lackierer gem. § 94 Z.46 Gew0 1973 · Schlosser gem. § 94 Z.71 Gew0 1973 · Spediteure gem. § 103(1) lit.b) Z.44 Gew0 1973
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk) eingeschränkt auf Ausmalen von Innenräumen · Tischler; Bootbauer; Binder; Drechsler; Bildhauer (verbundenes Handwerk) gemäß § 94 Z. 71 GewO 1994, eingeschränkt auf Tischler beschränkt auf die Montagetätigk
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher gemäß § 94 Z. 8 GewO 1994, Maler und Anstreicher gemäß § 94 Z. 8 GewO 1994
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher (Handwerk) gemäß § 94 Z. 47 GewO 1994 · Verlegen, ausgenommen Verspannen und Spalieren von Belägen aus Kunststoff, Gummi, Linoleum sowie textilen Belägen
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Schmiede gemäß § 94 Z. 11 GewO 1994, beschränkt auf die Fertigung von Warnleitanhängern · Asphaltierer · Maler und Anstreicher gemäß § 94 Z. 8 GewO 1994, eingeschränkt auf die Markierung und das Beschichten von Verkehrsflächen · und 2 weitere
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Malergewerbe · Verlegen, ausgenommen Verspannen und Spalieren, von Belägen aus Kunststoff, Gummi und Linoleum sowie von textilen Belägen