KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher (Handwerk) · Bodenleger (Handwerk), eingeschränkt auf Verlegen, ausgenommen Verspannen und Spalieren von Belägen aus Kunststoff, Gummi und Linoleum sowie von textilen Beläge · Tischler (Handwerk), eingeschränkt auf das Verlegen, Schleifen und Oberflächenbehandeln sowie das Ausführen von Reparaturen von Klebe- und Fertigparketten



