KI-generiertBaumeister · Pflasterer und Asphaltierer
Gewerbeberechtigungen: Pflasterer (Handwerk) · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Abbruch von Hochbauten, Tiefbauten und anderen Bauten aller Art und Größenordnungen, Vornahme von Tiefbohrungen sowie Du · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Erdbau gemäß § 1 (7) TeilGewVO
