KI-generiertGewerbeberechtigungen: Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau, verbunden mit Metalltechnik für Schmiede und Fahrzeugbau und mit Metalltechnik für Land- und Baumaschinen (Handwerk) · Elektrotechnik, eingeschränkt auf die Installation elektrischer Starkstromanlagen und -einrichtungen ohne Einschränkung hinsichtlich der Leistung oder der Spann