KI-generiertGewerbeberechtigungen: Holzbaugewerbetreibender, eingeschränkt auf die Montage von vorgefertigten Bausätzen wie Gartenhütten bis max. 10 m², sowie Holzverschalungen und Holzterrassen · Tischler gemäß § 94 Z. 71 GewO 1994, eingeschränkt auf die Montage von Innentüren und der Verlegung von Holz- und Laminatfußböden




