KI-generiertGewerbeberechtigungen: Tischler (Handwerk), eingeschränkt auf Einbau und Montage vorgefertigter Fenster und Türen
2 756 Tischler-Betriebe in Österreich, verteilt auf 116 Bezirke in 9 Bundesländern, 2 123 davon sind Meisterbetriebe (77 %), 2 756 führen eine aktive Gewerbeberechtigung, die Eigenkapitalquote liegt im Median bei 42,4 % (Jahresabschlüsse bis 2026, 1 955 Betriebe), die 1 955 Betriebe mit veröffentlichter Bilanz kommen zusammen auf 20,7 Mrd. € Bilanzsumme (Median 880 Tsd. € je Betrieb).
Quellen: Firmenbuch (Justiz) und Gewerbeinformationssystem GISA, Jahresabschlüsse aus dem Firmenbuch.Stand 23.9.2026.
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KI-generiertGewerbeberechtigungen: Tischler (Handwerk), eingeschränkt auf Einbau und Montage vorgefertigter Fenster und Türen
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Tischler, unter Ausschluss der dem Tischlergewerbe verbundenen Handwerke
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Tischler, eingeschränkt auf die Montage von Fenster, Türen und Sonnenschutz
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KI-generiertGewerbeberechtigungen: Tischler verbunden mit Modellbauer; Bootsbauer; Binder; Drechsler; Bildhauer (verbundenes Handwerk), im Standort eingeschränkt auf den Bürobetrieb
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Tischler, verbunden mit Modellbauer, Bootbauer, Binder, Drechsler, Bildhauer (Handwerk)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Tischler gemäß § 94 Ziffer 78 GewO 1973
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Tischler verbunden mit Modellbauer; Bootsbauer; Binder; Drechsler; Bildhauer (verbundenes Handwerk)
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KI-generiertGewerbeberechtigungen: Tischler verbunden mit Modellbauer; Bootsbauer; Binder; Drechsler; Bildhauer (verbundenes Handwerk), im Standort eingeschränkt auf den Bürobetrieb
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Industrielle Fertigung von Holzsprossen und -balken
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Tischler (Handwerk) gem. § 94 Z 71 GewO 1994
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Tischler (Handwerk) gemäß § 94 Z 71 GewO 1994
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Tischler gemäß § 94 Z. 21 GewO 1994 i.d.g.F.
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Tischler · Glaser, eingeschränkt auf die Verglasung und Reparatur der in der eigenen Tischlerwerkstätte angefertigten Fensterrahmen
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Tischler (Handwerk) gemäß § 94 Z.71 Gew0 1994, im Standort eingeschränkt auf den Bürobetrieb
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Tischler, eingeschränkt auf Montage von Fenstern und Türen sowie die Verlegung von Holzfußböden
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KI-generiertGewerbeberechtigungen: Tischler, eingeschränkt auf Montage, Service und Reparatur von Fenstern und Türen
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Tischler (Handwerk) gemäß § 94 Z. 71 GewO 1994