KI-generiertGewerbeberechtigungen: Glaser, Glasbeleger und Flachglasschleifer, eingeschränkt auf Glassanierung von Schäden (Kratzern und Verätzungen), an Bauverglasungen, durch Schleifen und Poli · Tischler (Handwerk), eingeschränkt auf die Montage von Türen und Fenstern



